Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Für die Teilnahme an der von Bundesinnung der Friseure Wirtschaftskammer Österreich (nachfolgend: Veranstalter) organisierten und angebotenen Veranstaltung gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des/der Teilnehmer:in (nachfolgend: Teilnehmer) werden nicht Vertragsbestandteil – auch dann nicht, wenn diesen vom Veranstalter nicht ausdrücklich widersprochen wird, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters zur Geltung der Geschäftsbedingungen des Teilnehmers vor. Die nachfolgenden AGB gelten für den gesamten Zeitraum der Vertragsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer sowie für sämtliche Leistungen, die im Zusammenhang mit der Buchung sowie der Teilnahme an Events des Veranstalters stehen.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertrag über eine Teilnahme über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung kommt durch die Übersendung einer elektronischen Buchung über das von der JU.connects GmbH implementierte Buchungssystem oder per E-Mail und entsprechende Annahme zustande. Die Annahme durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen und geschieht durch die Zusendung eines E-Mails durch das verwendete Buchungssystem, oder, bei expliziter Nachfrage durch den Teilnehmer, durch eine manuell verfasste E-Mail an selbigen. Eine Buchung, respektive ein Ticketkauf, sowohl über das auf der Website implementierte Buchungssystem, als auch über E-Mail Korrespondenz, ist verbindlich. Der Kauf wird durch eine automatisierte E-Mail des Veranstalters bestätigt. Das Nichterhalten der automatisierten E-Mail entbindet den Käufer nicht von seinen Pflichten. Dem Veranstalter steht es frei, Ticketkäufe welche nicht über das elektronische Buchungssystem getätigt wurden ohne Begründung abzulehnen. Erfolgt ein Vertragsabschluss auf andere Weise als der elektronischen, gelten dafür die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Erfolgt die Buchung durch eine Privatperson, so stellt der Besuch der Veranstaltung eine Freizeitbeschäftigung dar, womit das besondere Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz nicht zur Anwendung kommt.

§ 3 Zahlung, Storno und Weitergabe an Dritte

Die auf der Website www.haarmania.at und ihren Unterseiten angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Preise in Euro, falls nicht anders angegeben. Hinzugerechnet wird die jeweils gesetzlich geltende Mehrwertsteuer. Im Ticketshop unter www.haarmania.at/tickets sind jeweils Netto- und Bruttopreise angegeben. Der endgültige Preis wird innerhalb des auf der jeweiligen Rechnung vermerkten Zahlungszieles ohne Abzüge fällig. Der Veranstalter behält sich das Recht, dem Teilnehmer den Zutritt zu den Veranstaltungen bei nicht bezahlter Rechnung zu verwehren. Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, ohne Hinweis Verzugszinsen in der Höhe von 12% (in Worten: zwölf Prozent) über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Ein Storno, respektive eine Refundierung ist gem. § 2 nicht möglich. Eine Weitergabe des Tickets an Dritte ist ausdrücklich erwünscht. Eine Ausnahme bilden spezielle Tickets (z.B. Lehrlings-Tickets, etc…), welche zur Weitergabe einer schriftlichen Genehmigung der JU.connects GmbH bedürfen. Die im Zuge des Ticketkaufs eingegebenen Daten können digital bis zur gesetzten Frist geändert werden. Für eine spätere Änderung der Daten behält sich der Veranstalter das Recht, Bearbeitungsgebühren in der Höhe von 10 € (in Worten: zehn Euro) pro zu änderndem Datensatz zu verrechnen. Eine Änderung bzw. ein Übertrag des Tickets am Tag der Veranstaltung ist nur nach gesonderter Rücksprache und schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter möglich. Der Veranstalter behält sich das Recht, Ticketpreise individuell zu ändern und Kooperationspartnern oder ähnlichen Dritten andere als die offiziell kommunizierten Preise anzubieten.

§ 4 Leistungs- und Haftungsbeschränkung

Im Falle einer Absage oder Verschiebung der Veranstaltung aufgrund von unvorhergesehenen politischen oder wirtschaftlichen, nicht in der Sphäre des Veranstalters liegenden Ereignissen, oder höherer Gewalt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Der Veranstalter wird eine Absage oder Verschiebung des Events unverzüglich auf geeignetem Weg über Website, Newsletter oder Social Media bekannt geben. Weitere Schadenersatzansprüche, wie beispielsweise Verdienstentgang, anteilige Lohnkosten oder Reise- und Aufenthaltskosten, sind ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet nicht für die Qualität der Vorträge und Präsentationen sowie insbesondere nicht für den Ausfall von Vortragenden sowie den Ablauf und Inhalt der Veranstaltung. Des Weiteren übernimmt der Veranstalter für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Vorträgen und Präsentationen (Keynotes, Workshops u.a.) mitgeteilten Informationen keine Haftung. Ein Anspruch auf bestimmte Programmpunkte und/oder Vortragende besteht für die Teilnehmer nicht. Für Schadenersatz haftet der Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz. Der Veranstalter haftet überdies nicht für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter oder erworbener Gegenstände und schließt eine Haftung für Personenschaden aus. Etwaiger entgangener Gewinn wird nicht ersetzt.

§ 5 Bestimmungen im Zusammenhang mit Covid-19

Der Veranstalter wird alle zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Richtlinien zur Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 bestimmungsgemäß umsetzen. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter vor, im Sinne der Gesundheit der Teilnehmer weitere individuelle Maßnahmen zu setzen.

§ 6 Urheberrechte

Eine unerlaubte Vervielfältigung, Bearbeitung oder sonstige Verwertung der vom Veranstalter veröffentlichten Daten ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Veranstalters erlaubt. Jede darüberhinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

§ 7 Änderungen

Der Veranstalter behält sich Änderungen des Programms, der Vortragenden, der Location und aller mit der Veranstaltung in Zusammenhang stehender, organisatorischer Agenden ausdrücklich, auch kurzfristig, vor.

§ 8 Besondere Ticketkategorien

Lehrlingsticket- Zum Kauf eines Lehrlingstickets ist nur berechtigt, wer auch zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch ein eingetragener Lehrling bei der WKÖ ist. Ein amtlich anerkannter Lichtbildausweis + ein Lehrlingsausweis zum ständigen Vorweis vor und während der Veranstaltung ist außerdem verpflichtend. Teilnehmer mit ungültigem oder nicht vorhandenem, im Zuge der Eintrittskontrolle aber notwendigem Lichtbildausweis müssen auf eines der regulären Tickets mit dem zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltendem Tarif aufzahlen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, dem Teilnehmer den Zutritt zur Veranstaltung ohne Kostenersatz zu verweigern. Teilnehmer mit Lehrlingspass treten bei der Buchung jedenfalls als Privatpersonen auf, daher ist auch § 2 letzter Satz dieser AGB in jedem Fall anzuwenden.

§ 9 Persönliche Daten

Mit dem Ticketkauf erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten an Dritte, insbesondere an Partner des Veranstalters zu Werbezwecken übergeben werden dürfen. Des Weiteren erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Unternehmensname, das Unternehmenslogo bzw. die Wortbildmarke sowie das entstandene Foto- und Videomaterial zur uneingeschränkten Verfügung verwendet werden darf, insbesondere aber nicht ausschließlich für die Bewerbung für kommende Veranstaltungen der Bundesinnung der Friseure Wirtschaftskammer Österreich.

§ 10 Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, welche im Zusammenhang mit den Partnerschaftsverträgen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen können, ist Salzburg. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der JU.connects GmbH und den Teilnehmern kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Sollten diese Bedingungen in andere Sprachen übersetzt werden und Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung entstehen, so ist die Fassung in deutscher Sprache maßgeblich.